AGB für Freizeiten
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Der CVJM Massenbach/-hausen trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt der CVJM Massenbach/-hausen über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
- Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
- Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
- Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
- Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
- Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
- Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
- Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
- Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
- Bis 40 Tage vor Reisebeginn: 50% Rücktrittsgebühr
- Bis 20 Tage vor Reisebeginn: 75% Rücktrittsgebühr
- Weniger als 20 Tage: 90% Rücktrittsgebühr
- Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
- Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
- Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
- Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Der CVJM Massenbach/-hausen hat eine Insolvenzabsicherung mit HanseMerkur Reiseversicherung AG abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung (Kontaktdaten: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg, Telefon: +49 (0) 40/53 799 360, E-Mail: insolvenz@hansemerkur.de) kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz des CVJM Massenbach/hausen verweigert werden.
Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form: https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/umsetzung-richtlinie-eu2015-2302/umsetzung-richtlinie-eu2015-2302_node.html
Aufgrund der aktuell andauernden Corona Pandemie kann es dazu kommen, dass die Freizeit / Veranstaltung
kurzfristig abgesagt werden muss. Dies begründet sich dann durch die zum Zeitpunkt der Freizeit / Veranstaltung
geltende Corona-Verordnung und die damit einhergehenden Maßnahmen. Des Weiteren steht es der Freizeit-/Veranstaltungsleitung oder den Vorstände des CVJM Massenbach-/hausen nach persönlicher Einschätzung der aktuellen Corona-Lage frei, die Freizeit/Veranstaltung abzusagen.
In diesem Fall erfolgt eine Rückerstattung der bereits getätigten Zahlung.
Des Weiteren können nach Ermessen der Freizeit/Veranstaltungsleitung weitere Corona-Schutzmaßnahmen zum Schutz aller TeilnehmerInnen durchgeführt/angeordnet werden. Der Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigter erklärt sich insbesondere damit einverstanden, dass eine Maskenpflicht ausgerufen werden kann bzw. verdachtsunabhängige Coronatest durchgeführt werden. Der Veranstalter behält sich weitere Maßnahmen zum Schutz vor Ansteckung unter den Teilnehmenden vor. Über diese wird der Teilnehmende bzw. dedessen Vormund dann unterrichtet.
Stand 23.06.2022