StartseiteLebensbegleitung(Wieder-) Eintritt in die Landeskirche

die Tür ist offen...

 

 

Wir freuen uns, wenn Sie sich gerade überlegen, in die Evangelische Landeskirche einzutreten. Dies ist natürlich jederzeit möglich.

Bitte suchen Sie das Gespräch mit Pfarrerin Kirchner.

Es gibt viele Gründe für den Kircheneintritt
Manchmal können Menschen die Gründe kaum in Worte fassen, aber oft gibt es einen bestimmten Anlass, um wieder in die Kirche einzutreten. Über eine Rückkehr in die Kirche beginnen viele nachzudenken, wenn sie sich kirchlich trauen lassen oder gerne ein Patenamt für ein Kind übernehmen möchten.
Aber auch andere grundlegende Erfahrungen können Menschen dazu bringen, neu über Fragen des Glaubens und das eigene Verhältnis zur Kirche nachzudenken.
 
Zwölf gute Gründe in der Kirche zu sein:


Übrigens: Mitglied der Kirche wird man durch die Taufe. Wer getauft ist, gehört zur Gemeinschaft mit Jesus Christus und zur Gemeinschaft derer, die an Jesus Christus glauben. Die Taufe bleibt immer gültig. Deshalb findet beim Wiedereintritt keine zweite Taufe statt.

Für Menschen, die noch nicht getauft sind, findet ein Taufunterricht statt.Das kann in jeder Lebensphase geschehen. Einzelheiten werden im persönlichen Gespräch geklärt.

 

Wie das praktisch aussieht:

Ein Kirchen(wieder)eintritt geschieht in der Regel in zwei Schritten.
1. Sie führen im Pfarramt ein Gespräch mit dem Pfarrer. Dabei füllen Sie einen Antrag aus und unterschreiben ihn. Durch Unterschrift und Dienstsiegel des Pfarrers wird Ihr Entschluss rechtskräftig. Das Pfarramt teilt Ihren Kircheneintritt allen maßgeblichen Behörden mit
2. Sie werden dann in einem kleinen feierlichen Rahmen unter Zeugen (i.d.R. Kirchengemeinderäte) in die Landeskirche (wieder-)aufgenommen.

Bitte besorgen:
· Datum und Ort Ihrer Taufe.

Falls Sie von der Katholischen in die Evangelische Kirche übertreten möchten, bitten wir Sie, zunächst das Gespräch mit dem katholischen Pfarramt zu suchen. Formal geschieht der Übertritt durch Austritt aus der katholischen Kirche, den Sie auf dem Standesamt erklären, und den anschließenden Eintritt in die Evang. Kirchengemeinde.

Bitte mitbringen:


· Datum und Ort Ihrer Taufe.
· Bescheinigung über Ihren Kirchenaustritt (bei einem Wiedereintritt).
· Bescheinigung über den Austritt aus der Katholischen Kirche

  (wenn Sie von der Katholischen in die Evangelische Kirche übertreten wollen)